
Liebe alteingesessene Banken, hört auf eure Kunden zu verunsichern!
Ein Newsletter-Abonnent wandte sich in einer sehr interessanten Situation an unsere Redaktion. Er hatte ein Gespräch mit seiner örtlichen Sparkasse, bei der er ein Tagesgeldkonto unterhält. Die Sparkasse kündigte eine Zinssenkung auf 0,75 % an. Dies ist unter dem EZB-Leitzins und deutlich unter der Inflationsrate!
Der Sparkassen-Berater brachte es auf eine einfache Formel:
Je höher der Zins sei, den eine Bank biete, um so höher sei das Risiko.
Auf den Einwurf, dass bei jeder Bank immer 100.000 Euro gesetzlich abgesichert sind, äußerte die Sparkasse die Vermutung, dass es völlig ungewiss sei, wann man sein Geld wiedersehe. Es könne sich Jahre hinziehen, bis ein Insolvenzverwalter alles gesichtet habe …
Die Frage des Lesers: Ist das Panikmache um Kunden trotz niedriger Zinsen zu halten?
Ja, wer gegenüber seinen Kunden solche beängstigen Vermutungen äußert, möchte bewusst eine Verunsicherung erzielen oder kennt sich in der rechtlichen Materie nicht aus. Beides haben wir in unseren Test schon erlebt.
Wir schaffen Klarheit!
Die Aussage, dass das Risiko mit dem Zinssatz ansteige, ist allgemein bekannt und wird deswegen bereitwillig und schnell vom Zuhörer akzeptiert. In der Bankausbildung lernt man auch, dass der Zins der Preis für das Risiko ist.
Achtung: Das gilt nur solange, bis der Staat regulatorisch eingreift!
Beim Sparguthaben der Bürger (u. a. Tagesgeld) hat der Staat erheblich, und zwar zu Gunsten der Sparer, eingegriffen. Dies hat er per Gesetz gemacht. Man kann — auch als Banker einer Sparkasse — alles schön sauber nachlesen und sich so Mutmaßungen ersparen.

Ein Blick ins Gesetz hilft weiter …
Unseren Lesern zeigen wir hier die entscheidenden Gesetzesgrundlagen:
Im Zuge der Finanzkrise 2008 wurde die Einlagensicherung EU-weit neu geregelt. Rechtsquelle ist die EU-Richtlinie 2009/14/EG, die die vorausgegangene Richtlinie 94/19/EG ändert.
Das sagt die EU-Richtlinie:
- 100.000 € Mindesteinlagensicherung (Artikel 7 Absatz 1a) bzw. im Gegenwert von 100.000 (Artikel 7 Absatz 1b – trifft beispielsweise auf die Bank of Scotland und Barclays zu)
- 5 Arbeitstage zur Feststellung des Einlagensicherungsfalls (Artikel 1 Nummer 3 Ziffer i Absatz 2)
- 20 Arbeitstage zur Erstattung der Guthaben der Sparer (Artikel 10 Absatz 1)
Räumen wir gleich mit noch ein paar Vorurteilen auf:
- Anleger bekommen auch die Zinsen bis zum Tag der Bankinsolvenz erstattet, auch wenn sie noch nicht gutgeschrieben wurden!
- Die Erstattung erfolgt in der Währung des Kontos! Kunden der Bank of Scotland oder Barclays würden also Euro und nicht britische Pfund erstattet bekommen!
- Anleger bekommen automatisch Post in der Landessprache (bei uns deutsch), die den aktuellen Kontostand sowie die detaillierten Informationen über die Auszahlung der Erstattung enthält. Niemand muss sich bei einem ausländischen Einlagensicherungsfonds in der Fremdsprache melden!
Die Rechtssystematik der Einlagensicherung
Die EU-Richtlinie regelt auf europäischer Ebene die wichtigen Standards. Die Inhalte müssen anschließend in ein nationales Gesetz gegossen werden. Das hat Deutschland mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) getan.
Das nationale Gesetz kann detaillierter regeln, darf aber nie den EU-Vorgaben widersprechen. Alle EU-Staaten haben die „Einlagensicherungs-Richtlinie“ bereits in nationales Recht umgesetzt, so dass sich der Anleger bei jedem Kreditinstitut, das in der EU ein Einlagengeschäft betreibt, sicher sein kann, dass die Einlagensicherung lückenlos funktioniert.

Die Einlagensicherheit ist bis 100.000 € überall gleich gut.
Fazit: Tagesgeld ist überall gleich sicher
Dass ein höherer Tagesgeldzins mehr Risiko bedeute, oder anders ausgedrückt, dass die Anlage bei der örtlichen Sparkasse zu niedrigen Zinsen sicherer als bei einer Direktbank sei, stimmt nicht.
Zumindest nicht bis zur Anlagesumme von 100.000 Euro.
Der Staat hat mit seiner Gesetzgebung die Faustformel
höhere Zinsen = höheres Risiko
außer Kraft gesetzt.
Interessante Zusatzinformationen
Hintergrund der Verbesserung der Einlagensicherung
Die Verbesserung des Einlagenschutzes hat einen tieferen Hintergrund und geht auf die Befürchtung von „Bank-Runs“ zurück. Kommt das Gerücht auf, dass eine Bank nicht mehr sicher sei, rennen die Kunden los, um ihr Geld zurückzuholen. Eine Bank ist jedoch niemals so liquide, das sie alle Kunden gleichzeitig auszahlen kann. Was passiert in Folge eines Bank-Runs? Sie kann tatsächlich Pleite gehen. Nur aufgrund eines Gerüchtes. Das schadet der Allgemeinheit! In den Niederlanden steht deshalb der Aufruf zu einem Bank-Run seit 2011 unter Strafe!
Die sehr anlegerfreundliche Gesetzgebung soll Bank-Runs verhindern. Warum Geld von der Bank holen, wenn es doch gesetzlich gesichert ist? Das schafft Ruhe und Sicherheit.
In einem Monat ist das Geld zurück
Stellt eine Bank Insolvenzantrag, begingt die 5-Tage-Frist zu laufen, um den Entschädigungsfall festzustellen. Anschließend müssen innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen die Anleger entschädigt werden. Erstattet wird die Einlage zuzüglich der Zinsen!
Weil Wochenend- und Feiertage in dieser Fristenrechnung nicht mitzählen, kann man über den Daumen gepeilt sagen, dass innerhalb eines Monats der Entschädigungsfall abgewickelt ist und der Sparer sein Geld zurück hat.
Bei englischen Banken sogar schneller
Bei der Bank of Scotland und Barclays geht es sogar noch schneller, da dort eine 7-tägige Auszahlungsfrist vorgesehen ist. Sie erinnern sich? Die Nationalstaaten können die Details verbessern, aber nicht zum Nachteil des Kunden gegen die EU-Richtlinie (20 Tage) verstoßen.
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Weitere Quelle: EU-Kommission – Bilder: ioannis kounadeas (fotolia.com)












