Schluss mit der Verunsicherung bei der Sicherheit von Tagesgeld!

Stopp

Liebe alteingesessene Banken, hört auf eure Kunden zu verunsichern!


Ein Newsletter-Abonnent wandte sich in einer sehr interessanten Situation an unsere Redaktion. Er hatte ein Gespräch mit seiner örtlichen Sparkasse, bei der er ein Tagesgeldkonto unterhält. Die Sparkasse kündigte eine Zinssenkung auf 0,75 % an. Dies ist unter dem EZB-Leitzins und deutlich unter der Inflationsrate!
Der Sparkassen-Berater brachte es auf eine einfache Formel:

Je höher der Zins sei, den eine Bank biete, um so höher sei das Risiko.

Auf den Einwurf, dass bei jeder Bank immer 100.000 Euro gesetzlich abgesichert sind, äußerte die Sparkasse die Vermutung, dass es völlig ungewiss sei, wann man sein Geld wiedersehe. Es könne sich Jahre hinziehen, bis ein Insolvenzverwalter alles gesichtet habe …

Die Frage des Lesers: Ist das Panikmache um Kunden trotz niedriger Zinsen zu halten?

Ja, wer gegenüber seinen Kunden solche beängstigen Vermutungen äußert, möchte bewusst eine Verunsicherung erzielen oder kennt sich in der rechtlichen Materie nicht aus. Beides haben wir in unseren Test schon erlebt.

Wir schaffen Klarheit!

Die Aussage, dass das Risiko mit dem Zinssatz ansteige, ist allgemein bekannt und wird deswegen bereitwillig und schnell vom Zuhörer akzeptiert. In der Bankausbildung lernt man auch, dass der Zins der Preis für das Risiko ist.

Achtung: Das gilt nur solange, bis der Staat regulatorisch eingreift!

Beim Sparguthaben der Bürger (u. a. Tagesgeld) hat der Staat erheblich, und zwar zu Gunsten der Sparer, eingegriffen. Dies hat er per Gesetz gemacht. Man kann — auch als Banker einer Sparkasse — alles schön sauber nachlesen und sich so Mutmaßungen ersparen.

Blick ins Gesetz

Ein Blick ins Gesetz hilft weiter …

Unseren Lesern zeigen wir hier die entscheidenden Gesetzesgrundlagen:

Im Zuge der Finanzkrise 2008 wurde die Einlagensicherung EU-weit neu geregelt. Rechtsquelle ist die EU-Richtlinie 2009/14/EG, die die vorausgegangene Richtlinie 94/19/EG ändert.

Das sagt die EU-Richtlinie:

  • 100.000 € Mindesteinlagensicherung (Artikel 7 Absatz 1a) bzw. im Gegenwert von 100.000 (Artikel 7 Absatz 1b – trifft beispielsweise auf die Bank of Scotland und Barclays zu)
  • 5 Arbeitstage zur Feststellung des Einlagensicherungsfalls (Artikel 1 Nummer 3 Ziffer i Absatz 2)
  • 20 Arbeitstage zur Erstattung der Guthaben der Sparer (Artikel 10 Absatz 1)

Räumen wir gleich mit noch ein paar Vorurteilen auf:

  • Anleger bekommen auch die Zinsen bis zum Tag der Bankinsolvenz erstattet, auch wenn sie noch nicht gutgeschrieben wurden!
  • Die Erstattung erfolgt in der Währung des Kontos! Kunden der Bank of Scotland oder Barclays würden also Euro und nicht britische Pfund erstattet bekommen!
  • Anleger bekommen automatisch Post in der Landessprache (bei uns deutsch), die den aktuellen Kontostand sowie die detaillierten Informationen über die Auszahlung der Erstattung enthält. Niemand muss sich bei einem ausländischen Einlagensicherungsfonds in der Fremdsprache melden!

Die Rechtssystematik der Einlagensicherung

Die EU-Richtlinie regelt auf europäischer Ebene die wichtigen Standards. Die Inhalte müssen anschließend in ein nationales Gesetz gegossen werden. Das hat Deutschland mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) getan.
Das nationale Gesetz kann detaillierter regeln, darf aber nie den EU-Vorgaben widersprechen. Alle EU-Staaten haben die „Einlagensicherungs-Richtlinie“ bereits in nationales Recht umgesetzt, so dass sich der Anleger bei jedem Kreditinstitut, das in der EU ein Einlagengeschäft betreibt, sicher sein kann, dass die Einlagensicherung lückenlos funktioniert.

Einlagensicherung ist okay

Die Einlagensicherheit ist bis 100.000 € überall gleich gut.

Fazit: Tagesgeld ist überall gleich sicher

Dass ein höherer Tagesgeldzins mehr Risiko bedeute, oder anders ausgedrückt, dass die Anlage bei der örtlichen Sparkasse zu niedrigen Zinsen sicherer als bei einer Direktbank sei, stimmt nicht.
Zumindest nicht bis zur Anlagesumme von 100.000 Euro.

Der Staat hat mit seiner Gesetzgebung die Faustformel
höhere Zinsen = höheres Risiko
außer Kraft gesetzt.

Interessante Zusatzinformationen

Hintergrund der Verbesserung der Einlagensicherung

Die Verbesserung des Einlagenschutzes hat einen tieferen Hintergrund und geht auf die Befürchtung von „Bank-Runs“ zurück. Kommt das Gerücht auf, dass eine Bank nicht mehr sicher sei, rennen die Kunden los, um ihr Geld zurückzuholen. Eine Bank ist jedoch niemals so liquide, das sie alle Kunden gleichzeitig auszahlen kann. Was passiert in Folge eines Bank-Runs? Sie kann tatsächlich Pleite gehen. Nur aufgrund eines Gerüchtes. Das schadet der Allgemeinheit! In den Niederlanden steht deshalb der Aufruf zu einem Bank-Run seit 2011 unter Strafe!

Tagesgeld Tipps

PDF zum Download.


Die sehr anlegerfreundliche Gesetzgebung soll Bank-Runs verhindern. Warum Geld von der Bank holen, wenn es doch gesetzlich gesichert ist? Das schafft Ruhe und Sicherheit.

In einem Monat ist das Geld zurück

Stellt eine Bank Insolvenzantrag, begingt die 5-Tage-Frist zu laufen, um den Entschädigungsfall festzustellen. Anschließend müssen innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen die Anleger entschädigt werden. Erstattet wird die Einlage zuzüglich der Zinsen!
Weil Wochenend- und Feiertage in dieser Fristenrechnung nicht mitzählen, kann man über den Daumen gepeilt sagen, dass innerhalb eines Monats der Entschädigungsfall abgewickelt ist und der Sparer sein Geld zurück hat.

Bei englischen Banken sogar schneller

Bei der Bank of Scotland und Barclays geht es sogar noch schneller, da dort eine 7-tägige Auszahlungsfrist vorgesehen ist. Sie erinnern sich? Die Nationalstaaten können die Details verbessern, aber nicht zum Nachteil des Kunden gegen die EU-Richtlinie (20 Tage) verstoßen.

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Weitere Quelle: EU-Kommission – Bilder: ioannis kounadeas (fotolia.com)

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13 Gedanken zu „Schluss mit der Verunsicherung bei der Sicherheit von Tagesgeld!

  1. Das heisst also, dass das 3% Tagesgeld der italienischen IW Bank im Grunde genommen eigentlich ziemlich risikofrei für deutsche Privatanleger ist oder?

  2. Hallo liebe optimal-banking-Redaktion,
    danke für diesen sehr informativen Artikel!
    Meine Frage noch:
    Gilt diese Aussage auch für Festgelder der estnischen BIG-Bank, die zwar am deutschen Markt aktiv ist, aber ausschließlich mit dem estnischen Sicherungsfond bürgt?
    Wie zuverlässig kann man die Sicherungsfonds der ausländischen EU-Staaten einschätzen?
    Danke im Voraus für Ihre Einschätzung…

    • Ja, auch das Festgeld der aus Estland stammenden BIG BANK fällt unter die oben beschriebene Einlagensicherung.
      Die Frage der Zuverlässigkeit ist sehr menschlich… wir können sie nur nach dem Recht (Gesetz) und mit Rückblick auf die Vergangenheit betrachtet beantworten:
      – da das Gesetz vorschreibt, dass zu entschädigen ist und Fristen dafür vorgibt, stellt sich aus rechtlicher Sicht nicht die Frage der Zuverlässigkeit. Es muss entschädigt werden.
      – Seit den verbesserten Regeln für die Einlagensicherungssysteme in der EU ist uns kein einziger Fall bekannt, in dem ein Anleger unter 100.000 Euro zu Schaden gekommen ist. Also bisher haben die Einlagensicherungsfonds „zuverlässig“ entschädigt. Und wir hatten bereits Bankpleiten seit dem. Spontan fällt mir eine Bank aus Dänemark (Amagerbanken) und eine aus Deutschland (Noa Bank) ein.

  3. So ganz kann ich der Argumentation nicht zustimmen.
    Sicher die Einlagensicherung ist in der EU gesetzlich mit 100.000 Euro geregelt. Doch im wahren Pleitefall wäre dieses Gesetz z.B. bei der Denizbank evtl. wenig wert (Österreich).
    Denn die Einlagensicherungsfonds sind kaum mit Geld hinterlegt. Das Bankensystem in Österreich hat laut Financial Times Deutschland mit massiven Schwierigkeiten zu kämpfen, was man so nicht direkt mitbekommt. Würde nun die Einlagensicherung der Österreicher nicht ausreichen, was dann??
    Dann würde am Schluss der österreichische Steuerzahler stehen. Und dass der wenig Lust hat deutsche Anleger zu entschädigen, bedarf wenig Fantasie.
    Bei der Kauphting Edge war es ähnlich. Nur ein Darlehen Deutschlands sicherte die Einlagen der deutschen Kunden.
    Letztendlich muss man bei der Einlagensicherung auch die explizite oder implizite Staatsgarantie einbeziehen. Und da ist Deutschland momentan für mich noch sicherer als andere Länder.
    Daher traue ich der IWBank nicht. Im Pleitefall würde am Schluss der italienische Steuerzahler stehen. Wenn die jeweilige Einlagensicherung des EU-Landes nicht ausreicht und das tut sie nicht mal in Deutschland, muss man sich auf den Staat verlassen.
    Ich halte nicht alle EU-Länder hier für gleich zuverlässig.
    Daher meine ich: Die Einlagensicherung ist nicht überall in der EU gleich.
    Felix

    • Der Artikel ist informativ und beschreibt die Rechtslage korrekt. Mir geht es aber um was anderes. Die Wahrscheinlichkeit, dass man im Pleitefall auch tatsächlich sein Recht bekommt. Das Recht auf seiner Seite zu haben bedeutet noch nicht, dass man es auch bekommt.
      Denn für die Einlagensicherungen sind die jeweiligen EU-Länder zuständig. Den Rest habe ich schon erläutert.

  4. Ich finde es wunderbar und ich bedanke mich,hier wird Klartext gesprochen und mit Irrtümern aufgeräumt.Eindeutige gesetzliche Festlegungen erläutert und somit Verunsicherung genommen.Immer wieder warnen Banken ,so auch meine Bank,vor Einlagensicherungen,die nicht sicher seien,nur um mein Geld bei ihrer Bank zu behalten.Vor allem warnen sie vor solchen Banken ,wie MoneYou und BOS,-klar, die bieten hohe Zinsen,für Neue- und Bestandskunden.Oft führen sie an,doch zu bedenken,die Sprache nicht zu sprechen und sich im Pleitefall mit den ausländischen Behörden,herumm schlagen zu müssen,-einfach lächerlich,so dumm sind wir Kunden ja nun wirklich nicht mehr,haben wir doch aus der Vergangenheit viel dazu gelernt und sind hellhöriger geworden und wir erkundigen uns.Dank solcher klaren und fundamentierten Aussagen ,wie hier auf der Seite,sind wir gut informiert.Deshalb noch einmal ein großes Dankeschön an die Redaktion.

  5. Ich habe z.B. ein Konto bei der bank of skotland und habe dort 200.000,00 Euro angelegt.Nun habe ich zur Einlagensicherung von meiner Hausbank,Raiffeisen,die Info bekommen,daß im Pleitefall der Skot Bank,nur dann die 100.000,00 Euro ,aus dem deutschen Einlagensicherungsfond bekomme,wenn mir vorher die Skotbank 100.000,00 Euro gezahlt hat.Wenn also die Skot Bank mir die ersten 100.000,00 Euro nicht zahlen kann,weil sie zahlungsunfähig ist,wären dann auch die restlichen 100.000,00 Euro,verloren,also das gesamte Geld.Stimmt das so ?
    Ich habe von der Skot Bank die Info,das von den 200.000,00 Euro auf jeden Fall 100.000,00 Euro abgesichret sind,egal was passiert,so habe ich es auch immer aus den Informationen gelesen.Nun bin ich verunsichert.Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar,danke.M.B.
    Noch etwas,ich möchte mich recht herzlich für Ihre tollen Infos bedanken,Sie erläutern verständlich und sehr interessant,ich möchte Ihre Mail nicht mehr missen,danke für die Arbeit ,die sie in diese Angelegenheit investieren !

    • Vorab
      Leider scheint es bei manchen VR-Banken und Sparkassen System zu sein andere Menschen verunsichern zu wollen, weil andere Banken wesentlich bessere Zinsen zahlen. Wir kennen das aus eigener Erfahrung.
      Zur Frage
      Einlagen der Bank of Scotland sind über zwei auf einander aufbauende Einlagensicherungssysteme bis aktuell 250.000 Euro sicher.
      Konkret
      a) Einlagen in einem Gegenwert von 100.000 Euro (85.000 britischen Pfund) unterliegen der gesetzlichen britischen Einlagensicherung
      b) Einlagen zwischen 100.000 und 250.000 Euro sind im privatwirtschaftlichen Einlagensicherungssystem der deutschen Banken abgesichert
      Beispiel
      Würde die Bank of Scotland heute pleitegehen, würde ein Kunde mit 200.000 Euro Einlagevolumen mit folgender Erstattung rechnen dürfen:
      a) 100.000 Euro von der gesetzlichen britischen Einlagenssicherung
      b) 100.000 Euro vom Bundesverband deutscher Banken
      Die Erstattung erfolgt weitestgehend automatisch (auf das Referenzkonto) und ist innerhalb eines Monats abgeschlossen. Auch bereits gutgeschriebene Zinsen werden erstattet.
      Weitere Fragen?

  6. zu den obigen Aussagen zu den Vorurteilen:
    – wo steht das genau dass ich im Entschädigungsfall einer Bank in einem Land, in dem NICHT der EURO die Landeswährung ist, dass ich dann trotzdem EUROs überwiesen bekomme?
    Von einem Vermittler von EURO-Festgeldern in EU-Ländern habe ich die Info dass immer in Landeswährung entschädigt wird. Die meisten dieser Festgeldangebote sind in Ländern in denen nicht der EURO die Landeswährung ist.
    – wo steht das dass ich in allen EU-Ländern einen Entschädigungsfall in deutscher Sprache abwicklen kann?
    Dass eben nicht in EURO entschädigt wird, wenn die Landeswährung nicht der EURO ist, ergibt sich meiner Meinung hier aus den eigenen Berichten:
    http://www.optimal-banking.de/bank/einlagensicherung-gb.php

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