Einlagensicherung zu 85.000 GBP

 

Einlagensicherung: Hat man als Kunde britischer Tagesgeldanbieter Nachteile?

Bank of Scotland
Barclays
Diese Seite trifft auf beide Banken zu.

Mit der Bank of Scotland und der Barclays Bank sind gleich zwei britische Banken unter den Top-Banken im Bereich Tagesgeld. Diese bewerben ihr Angebot mit deutscher Einlagensicherung bis 250.000 Euro und bei der zweiten sogar 24.000.000 Euro.

Ist das korrekt?



Ja, aber …

Beide Banken sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Dieses von Privatbanken getragene Einlagensicherungssystem sichert Kundeneinlagen ab 100.000 Euro ab. Das ist gut und wichtig für mittelgroße bis große Vermögen.

Für Beträge unter 100.000 Euro ist ausschließlich die gesetzliche Einlagensicherung zuständig!

Einlagensicherung UK und Deutschland
Einlagensicherung auf den Punkt gebracht.

Konkret bedeutet das …

… dass der „Kleinsparer“ bis 100.000 Euro ausschließlich der britischen Einlagensicherung unterliegt.



Sicherungsgrenze 85.000 GBP – Anfrage eines Lesers

Wie auf den Internetseiten der Bank of Scotland und Barclays nachzulesen ist, beträgt die Einlagensicherung nicht 100.000 Euro, sondern 85.000 britische Pfund. Dies entsprach bei Erstellung dieses Artikels sogar 101.450 Euro. Doch was ist, wenn die britische Währung fällt?

Konkret fragt unser Leser: „Angenommen 85.000 GBP wären nur noch 85.000 EUR, sind dann im Falle einer Pleite einer britischen Bank 15.000 EUR verloren, da die deutsche Einlagensicherung erst ab 100.000 € haftet? Habe ich hier etwa noch das Währungsrisiko zu tragen?“


Die Frage ist absolut berechtigt

Gerade in den heutigen turbulenten Zeiten können Währungsverschiebungen auch in erheblichem Umfang nicht ausgeschlossen werden.



Schutzschild
Dem Anleger entsteht keine Lücke!

Antwort: kein Risiko für Anleger

Die Antwort ist theoretischer Natur, da dieser Fall in der Praxis bisher noch nicht eingetreten ist. Das Anliegen des Gesetzgebers war, Anleger vollumfänglich bis zum Höchstbetrag von 100.000 Euro im Fall einer Bankpleite abzusichern. Gerade aus dem Entstehungsdatum des Gesetzes, einem der Höhepunkte der Vertrauenskrise in europäische Banken, lässt sich die Motivation des Gesetzes ablesen: Vertrauen in Bankeinlagen wiederherstellen und sicheren.

Staaten, in denen nicht der Euro Währung ist, ist durch die EU-Richtlinie 2009/14/EG der Gegenwert von 100.000 Euro in nationaler Währung vorgeschrieben. Also die bekannten 85.000 GBP.


Was passiert, wenn das britische Pfund abwertet?

Sollte die Abwertung dauerhaft sein, dann würde die Sicherungsgrenze angepasst, so dass es wieder 100.000 Euro entspricht. Bei kurzfristigen Währungsschwankungen und leichten Währungsschwankungen verzichtet man auf die Anpassung.


Was ist, wenn gerade die Bank in einer Phase kurzfristiger Währungsschwankungen pleitegeht?

Dann, so teilte es uns die Einlagensicherungsabteilung des Bundesverbandes deutscher Banken mit, würde der Einlagensicherungsfonds nicht erst die Erstattung ab 100.000 Euro, sondern bereits die Erstattung ab der aktuell umgerechneten Sicherungsobergrenze übernehmen.

Konkret bedeutet dies: Selbst bei ungünstiger Währungsentwicklung muss kein Anleger um seine Anlage fürchten. Im Fallbeispiel der Leseranfrage würde das deutsche Einlagensicherungssystem also ab 85.000 Euro erstatten. Es könnte lediglich etwas länger dauern, da die Arbeit für ein „aufgesatteltes“ Einlagensicherungssystem etwas umfangreicher ist.

Die gesetzliche Einlagensicherung – also bei der Bank of Scotland und Barclays der Einlagensicherungsfonds FSCS – muss kraft Gesetzes spätestens 20 Banktage nach Feststellung des Einlagensicherungsfalls erstatten. Selbst hat sich der FSCS sogar das Ziel gesetzt, innerhalb von 7 Tagen auszuzahlen.

Konkret: Anleger erhalten innerhalb eines Monats ihre Anlage zurückerstattet.




Fazit zur Kombi-Einlagensicherung Großbritannien und Deutschland

Keine Nachteile!

Aus der rechtlichen Sicht und den bisherigen Erfahrungen kann objektiv keine Schlechterstellung von Anlegern bei europäischen, aber nicht-deutschen Banken, bei denen das gesetzliche Einlagensicherungssystem in einer Fremdwährung handelt, festgestellt werden.



Zusatzinfo

Um noch mit einer anderen Vermutung aufzuräumen: Im Pleitefall einer Bank muss man sich nicht mit englischen Formularen beschäftigen. Selbstverständlich erhalten die Kunden in Deutschland Post und Formular in deutscher Sprache! Die Abwicklung solcher Fälle ist gut durchdacht und ziemlich unbürokratisch.

Nicht vergessen: Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren hier erhebliche Verbesserungen eingeführt, um das Vertrauen in Bankeinlagen dauerhaft stark zu halten!



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Bilder: Barclays Bank PLC – raven (fotolia.com)
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PS: Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom 11.3.2009 legt die Erhöhung der Einlagensicherung zum 1.1.2011 in allen Mitgliedsstaaten auf 100.000 Euro fest. EU-Richtlinien müssen von den Nationalstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, wobei den Staaten bei der Ausformulierung nicht viel Spielraum bleibt. Alle EU-Staaten haben die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung in nationales Recht umgesetzt.