Mit der Bank of Scotland und der Barclays Bank sind gleich zwei britische Banken unter den Top-Banken im Bereich Tagesgeld. Diese bewerben ihr Angebot mit deutscher Einlagensicherung bis 250.000 Euro und bei der zweiten sogar 24.000.000 Euro.
Ist das korrekt?
Beide Banken sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Dieses von Privatbanken getragene Einlagensicherungssystem sichert Kundeneinlagen ab 100.000 Euro ab. Das ist gut und wichtig für mittelgroße bis große Vermögen.
Für Beträge unter 100.000 Euro ist ausschließlich die gesetzliche Einlagensicherung zuständig!
… dass der „Kleinsparer“ bis 100.000 Euro ausschließlich der britischen Einlagensicherung unterliegt.
Wie auf den Internetseiten der Bank of Scotland und Barclays nachzulesen ist, beträgt die Einlagensicherung nicht 100.000 Euro, sondern 85.000 britische Pfund. Dies entsprach bei Erstellung dieses Artikels sogar 101.450 Euro. Doch was ist, wenn die britische Währung fällt?
Konkret fragt unser Leser: „Angenommen 85.000 GBP wären nur noch 85.000 EUR, sind dann im Falle einer Pleite einer britischen Bank 15.000 EUR verloren, da die deutsche Einlagensicherung erst ab 100.000 € haftet? Habe ich hier etwa noch das Währungsrisiko zu tragen?“
Gerade in den heutigen turbulenten Zeiten können Währungsverschiebungen auch in erheblichem Umfang nicht ausgeschlossen werden.
Die Antwort ist theoretischer Natur, da dieser Fall in der Praxis bisher noch nicht eingetreten ist. Das Anliegen des Gesetzgebers war, Anleger vollumfänglich bis zum Höchstbetrag von 100.000 Euro im Fall einer Bankpleite abzusichern. Gerade aus dem Entstehungsdatum des Gesetzes, einem der Höhepunkte der Vertrauenskrise in europäische Banken, lässt sich die Motivation des Gesetzes ablesen: Vertrauen in Bankeinlagen wiederherstellen und sicheren.
Staaten, in denen nicht der Euro Währung ist, ist durch die EU-Richtlinie 2009/14/EG der Gegenwert von 100.000 Euro in nationaler Währung vorgeschrieben. Also die bekannten 85.000 GBP.
Sollte die Abwertung dauerhaft sein, dann würde die Sicherungsgrenze angepasst, so dass es wieder 100.000 Euro entspricht. Bei kurzfristigen Währungsschwankungen und leichten Währungsschwankungen verzichtet man auf die Anpassung.
Dann, so teilte es uns die Einlagensicherungsabteilung des Bundesverbandes deutscher Banken mit, würde der Einlagensicherungsfonds nicht erst die Erstattung ab 100.000 Euro, sondern bereits die Erstattung ab der aktuell umgerechneten Sicherungsobergrenze übernehmen.
Konkret bedeutet dies: Selbst bei ungünstiger Währungsentwicklung muss kein Anleger um seine Anlage fürchten. Im Fallbeispiel der Leseranfrage würde das deutsche Einlagensicherungssystem also ab 85.000 Euro erstatten. Es könnte lediglich etwas länger dauern, da die Arbeit für ein „aufgesatteltes“ Einlagensicherungssystem etwas umfangreicher ist.
Die gesetzliche Einlagensicherung – also bei der Bank of Scotland und Barclays der Einlagensicherungsfonds FSCS – muss kraft Gesetzes spätestens 20 Banktage nach Feststellung des Einlagensicherungsfalls erstatten. Selbst hat sich der FSCS sogar das Ziel gesetzt, innerhalb von 7 Tagen auszuzahlen.
Konkret: Anleger erhalten innerhalb eines Monats ihre Anlage zurückerstattet.
Aus der rechtlichen Sicht und den bisherigen Erfahrungen kann objektiv keine Schlechterstellung von Anlegern bei europäischen, aber nicht-deutschen Banken, bei denen das gesetzliche Einlagensicherungssystem in einer Fremdwährung handelt, festgestellt werden.
Um noch mit einer anderen Vermutung aufzuräumen: Im Pleitefall einer Bank muss man sich nicht mit englischen Formularen beschäftigen. Selbstverständlich erhalten die Kunden in Deutschland Post und Formular in deutscher Sprache! Die Abwicklung solcher Fälle ist gut durchdacht und ziemlich unbürokratisch.
Nicht vergessen: Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren hier erhebliche Verbesserungen eingeführt, um das Vertrauen in Bankeinlagen dauerhaft stark zu halten!