Es gibt gute Gründe, sich von einer Lebensversicherung zu trennen. Leute, mit denen wir Kontakt hatten, führten diese Argumente an:
• geringe Rendite
• Bargeldbedarf
• kein Geld zur Bezahlung der monatliche Prämie
• Sorge vor Insolvenz des Versicherungsunternehmens
Angaben nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. | ||||
Mindestrückkaufswert | 10.000 € | 5.000 € | 25.000 € | weitere seriöse Anbieter gesucht |
Restlaufzeit | max. 15 Jahre | keine Angabe | max. 15 Jahre | |
Sonstiges | Bank als Vermittler | Neuaufnahme 2011 | ||
Link | zum Anbieter | zum Anbieter | zum Anbieter |
Risikolebensversicherung · kapitalbildende Lebensversicherung · fondsgebundene Lebensversicherung
Stirbt die versicherte Person, gibt es Geld, sonst nicht. Sinn dieser Risikolebensversicherung ist die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. Es ist die „preiswerteste“ Lebensversicherung. Dieser Typ wird seit Jahren von der Verbraucherzeitschrift Finanztest empfohlen.
Risikolebensversicherungen können nicht verkauft werden.
Kapitalbildende Lebensversicherungen bestehen grob gesagt aus drei Bereichen:
• Versicherungsanteil (Kosten für das versicherte Risiko)
• Verwaltungsanteil (Kosten für die Vertragsverwaltung + Gewinnanteil der Gesellschaft)
• Sparanteil (und nur dieser wird mit der Garantieverzinsung von derzeit 1,75 % zuzüglich einer möglichen Überschussbeteiligung verzinst)
Je nach Kunde und Höhe der Versicherungsleistung beträgt der Sparanteil zwischen 30 und 80 % der gezahlten Prämie.
Er wandert in eine Blackbox. Das heißt, die Versicherungsgesellschaft wird den Sparanteil bestmöglich im Interesse des Kunden am Kapitalmarkt anlegen. Der Versicherungsnehmer kennt die Anlagen aber nicht im Detail.
Kapitalbildende Lebensversicherungen können an den Zweitmarkt verkauft werden.
Eine fondsgebundene Lebensversicherung funktioniert wie eine kapitalbildende nur mit dem Unterschied, dass der Sparanteil in Investmentfonds, die der Kunde auswählen kann, angelegt wird. Trotz Fonds ist der Sparanteil kein Sondervermögen, wie man es von Bankdepots kennt. Zwar hat im Fall einer Insolvenz der Versicherungsgesellschaft der Kapitalanleger „besondere“ Ansprüche auf dieses Vermögen. Rechtlich gehört es aber in erster Linie der Gesellschaft.
Fondsgebundene Lebensversicherungen können grundsätzlich nicht verkauft werden. Statt einem Rückkaufswert kann sich der Kunden das Fondsguthaben abzüglich der Kosten der Gesellschaft auszahlen lassen.
In einigen Fällen ist einen bestehenden Vertrag weiterzuführen sinnvoll, beispielsweise wenn:
• eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart wurde und man bei den Gesundheitsfragen bei einem Neuabschluss „mehr“ anzugeben hätte
• eine Kombination mit anderen Leistungen in Gesundheitsbereich, wenn sich bereits Verschlechterungen des Gesundheitszustandes eingestellt haben oder inzwischen ernsthafte Krankenhausaufenthalte stattgefunden haben
Hier könnte man prüfen, inwiefern ein Abbau des Kapitalstocks möglich wäre ohne den Versicherungsschutz zu beeinträchtigen.
Bei den meisten Anbietern müssen folgende Punkte erfüllt sein:
• kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung
• aktueller Rückkaufswert größer als 5.000 Euro (kann meist telefonisch bei der Versicherung erfragt werden)
• Restlaufzeit maximal 15 Jahre
Was darf man vom Käufer der Lebensversicherung erwarten?
• eine rund 5 bis 20 % höhere Auszahlung als bei einfacher Kündigung der Police
Währungsreform
Vermögensübersicht der Familie Vivo
Tagesgeld in der Krise