Eigentlich sollte man regelmäßig seine Kontoauszüge auf Richtigkeit überprüfen. Dass dies nicht jeder tut, wissen Kriminelle und nutzen diesen Umstand zum Betrug aus. Und das geht so:
Zuerst werden massenhaft Kontodaten beschafft, entweder auf dem Schwarzmarkt (seit der Zumwinkel-Affäre ist ja bekannt, dass sich die Bundesregierung ebenfalls dieses Marktes bedient) oder per Google-Suche „Kontonummer“.
Anschließend werden von den Bankverbindungen Lastschriften eingezogen. Es handelt sich um einen Abbuchungsvorgang, der von der Bank des Betrügers gestartet wird.
Die überweisende Bank überprüft nicht die Rechtmäßigkeit der Abbuchung. Sie geht davon aus, dass der einziehenden Bank einen Einzugsermächtigung vorliegt. In der Praxis kommt es allerdings selten vor, dass sich Banken die Einzugsermächtigungen vor Auftragsausführung vorlegen lassen. In jedem Fall wird das Konto erst einmal belastet.
Bemerkt man eine unberechtigte Abbuchung, dazu sollte man regelmäßig die Kontoauszüge prüfen, hat man vom Abbuchungstag an zwei Monate (seit 31.10.2009, davor 6 Wochen) Zeit, dieses Geld rückbuchen zu lassen (Rücklastschrift).
Die Gebühren für die Rücklastschrift trägt man nicht, sondern der Abbuchende. Dazu gibt es mittlerweile eine eindeutige Rechtsprechung. Das Geld wird mit Wertstellung zum Abbuchungstag gutgeschrieben, sodass es keinen Zinsverlust gibt.
Für eine Rücklastschrift reicht oft ein Anruf oder eine E-Mail zur eigenen Bank. Lastschriften selbst zu stornieren, erlauben die wenigsten Online-Banking-Menüs.
Weist das Girokonto nicht genug Guthaben für die Einlösung der Lastschrift auf, wird es zwar erst einmal belastet, denn Banken sind zur Einlösung verpflichtet, aber gleich danach wieder rückgebucht. Dieser Vorgang funktioniert automatisch.
Der Auftraggeber der Lastschrift sieht Gutschrift und Rückbuchung. Einen Grund für die Rückbuchung erfährt er meist nicht. (gj)