Konto Schweiz: Steuer-Experte Dr. Andreas Mayer klärt auf!

Dr. Andreas Mayer – Partner bei der renommierten Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Menz und Partner – hat derzeit guten Zulauf von Mandanten, die ihr „vernachlässigtes“ Auslandskonto ins Reine bringen wollen.

Dass ein Auslandskonto – in der Schweiz oder sonst wo – absolut legal geführt sowie durchaus sinnvoll sein kann, erfahren Sie ebenfalls im Videoclip.

Diese Fragen beantwortete Dr. Andreas Mayer im Videoclip:

Navigation Auslandskonto
  • Ist es legal, ein Konto im Ausland zu haben bzw. Vermögen außerhalb Deutschlands zu deponieren?
  • Wann wird ein Auslandskonto illegal bzw. wo liegt die Schwelle zwischen legalem Auslandsvermögen und gesetzeswidrigem?
  • Der Artikel „Legal im Ausland stille Reserven schaffen“ stellt die Idee vor, Sachwerte wie Edelmetalle im Ausland zu halten, die während der gesamten Haltedauer keine Erträge erwirtschaften. Keine Erträge bedeuten keine Einnahmen und somit keine Angaben in der Steuererklärung. Ist diese These richtig? Und steuerrechtlich sauber?
  • Ist es legal im Ausland ein Schließfach zu unterhalten?
  • Was sind nach Ihren Erfahrungen die Gründe, weswegen Deutsche Vermögenswerte im Ausland halten?
  • Was sollte jemand tun, der bereits Vermögen im Ausland hält, aber Zinsen und Dividenden bisher nicht in der Steuererklärung angegeben hat?
  • Gilt das auch für Leute, die im Ausland nur Verluste gemacht haben?

Haben Sie weitere Fragen?

Bitte stellen Sie diese als Kommentar am Ende der Seite! Wir sorgen für Antworten, um Ihnen bei Ihren Ideen zu helfen.
Möchten Sie Dr. Andreas Mayer direkt kontaktieren? Hier die Internetseite der Kanzlei: www.menzundpartner.de.
Bilder: ioannis kounadeas (fotolia)

Klicke, um diesen Beitrag zu bewerten!
[Gesamt: 5 Durchschnitt: 4.2]

12 Gedanken zu „Konto Schweiz: Steuer-Experte Dr. Andreas Mayer klärt auf!

  1. Hallo,
    ich habe zinslose Fremdwährungskonten in der Schweiz in verschiedenen Währungen.
    Muss ich diese Konten beim Finanzamt angeben?
    Mit freundlichen Grüßen
    W.Uhl

    • In der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung werden die Zugewinne eingetragen. Es ist dort nicht vorgesehen, dass man Dinge einträgt, bei denen keine Zugewinne stattgefunden haben.
      Hintergrund: Seit 1998 wird in Deutschland keine Vermögenssteuer mehr erhoben, deswegen entfällt die Angabe über Vermögenswerte. Versteuert werden nur noch die Zugewinne, deswegen werden diese angegeben.

  2. Hallo,
    Sie müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Konten angeben, sondern nur alle Ihre Einkünfte, egal ob dies auf inländischen oder ausländischen Konten erzielt wurden. Wenn Sie Kapital auf einem zinslosen Konto in der Schweiz liegen haben, erzielen Sie hieraus keine Einkünfte, daher müssen Sie auch keine Einkünfte hieraus in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

  3. Gelten Kursgewinne aus einem Auslandskonto in der ausländischen Währung als Erträge, die zu versteuern sind?
    Wenn ja, wie sind sie zu ermitteln, wann fallen sie an und wie sind sie in der Steuererklärung anzugeben?

  4. Sie schreiben : Sicherheitshalber würden Sie keine währungsbesicherten (hedged) ZKB Silber- ETF`s in der Schweiz kaufen (sondern unbesicherte – unhedged ) ZKB Silber – ETF`s um sicher zu gehen, daß keine zu versteuernden Währungsgewinne entstehen.
    Meine Fragen. 1. Wieso Währungsgewinne versteuern, solange ich den ETF halte ? Würde nicht erst bei Verkauf ein Währungsgewinn beim Verkaufszeitpunkt steuerwirksam ?
    2. Wenn ich mir die Ausführungen im Interview mit „Silberjunge“ nochmals durchdenke , weiß ich wegen dieser Versteuerungsrisikos erst recht nicht mehr , ob ich mich für einen währungsbesicherten oder unbesicherten ETF entscheiden sollte.

  5. Hallo,
    ich will nur Geld „parken“, also wie Notgeld, weil ich demnächst in Deutschland die Situation immer unübersichtlicher wird. Bsp. wird nächste Woche das Gesetz zur Begrenzung von Bargeld im Zahlungsverkehr bis 5.000,- Euro diskutiert und mit hoher Wahrscheinlichkeit bald verabschiedet werden. 2018 soll ja lt. Plänen der EU ganz Schluß sein mit Bargeld.
    Meine Frage: Ich will online ein zinsfreies Konto in der Schweiz eröffnen, möchte aber möglichst geringe Kontogebühren für Kontoführung und Überweisungen. Welche Bank eignet sich am besten?

  6. Gibt es bei einem Schweizer Konto Mindesteinlagen und wenn ich jetzt eröffne muss ich dann gleich Geld einzahlen? Ist so ein Konto pfändbar von Deutschland aus?

  7. Am Ende des Mantelbogens wird man (spätestens seit dem Steuerjahr 2015) gefragt: „Unterhalten sie auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?“
    Zinsen hin, Zinsen her, gänzlich verschweigen läßt sich somit legal wohl nicht (mehr), daß man Geld im Ausland deponiert hat.

  8. Guten Abend
    in der Schweiz gilt m. W. Einlagensicherung nur bis 100.000 SFr., kann jemand eine Bank empfehlen, welche zum einen höhere Einlagensich. hat (Raiffeisen und Kantonal nehmen m. W. nur Kunden mit Wohnsitz CH) und auch moderate Gebühren (momentan SFr 5 pro Monat). aber Bank möchte mich als Kd loshaben.
    Besten Dank und viele Grüße

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert