Kreditkartenbetrug im Internet
60 % aller Betrugsdelikte mit Kreditkarten beginnen mit einer Zahlung im Internet. Die Schwachstelle ist weniger die Zahlung an sich, da sie meist über eine verschlüsselte Internetverbindung geschieht. Viel mehr ist es die Aufbewahrung der Zahlungsdaten.
Immer wieder gelingt es Kriminellen, Online-Shops und andere Anbieter, bei denen Zahlungsdaten gelagert sind, zu hacken und Kreditkartendaten zu stehlen. Diese Daten werden dann auf „Internetschwarzmärkten“ zum Kauf an andere Kriminelle angeboten.
Mit gestohlenen Kreditkartendaten kann ein Krimineller auf Shoppingtour gehen. Er lässt sich beispielsweise hochwertige Ware an einer Abholadresse senden.
Bevor der Karteninhaber die unrechtmäßige Abbuchung bemerkt und der Kreditkartengesellschaft und Polizei meldet, ist diese Adresse längst aufgegeben und die Ware auf Nimmerwiedersehen verschwunden.
Unautorisierte Abbuchung ⇒ Handlungsanleitung
Beim Durchsehen Ihrer Kreditkartenabrechnung bzw. auf dem Kontoauszug finden Sie eine oder mehrere Abbuchungen oder Barabhebungen, die nicht von Ihnen stammt. Was ist zu tun?
1. Nochmalige Überprüfung
Überlegen Sie nochmals kurz, aber genau, ob diese Abbuchung wirklich nicht von Ihnen kam. Denn was jetzt folgt, ist aufwendig und nicht mehr rückgängig zu machen.
2. Meldung bei der Bank bzw. Kreditkartengesellschaft
Melden Sie die unautorisierte Abbuchung Ihrer Kreditkartengesellschaft auf schnellstem Weg, damit nicht noch ein höherer Schaden durch weitere Abbuchungen entstehen kann.
- Befinden Sie sich innerhalb der Servicezeiten, rufen Sie Ihre Bank direkt an.
- Befinden Sie sich außerhalb der Servicezeiten, nutzen Sie die Sperrhotline.
Hier die Übersicht der Telefonnummern der von uns „intensiv beobachteten“ Banken www.deutscheskonto.org/de/reisen/notfall-karte-geld/ … Alternativ kann man je nach Kartenmarke stets bei Visa- oder MasterCard direkt anrufen. Die allgemeine Rufnummer 116 116 ist die schlechteste Wahl, es sei denn Sie sind Sparkassen-Kunde.
3. Die Folge: Die Karte wird sofort gesperrt!
Die Karte lässt sich auch nicht wieder entsperren. Sie müssen warten, bis Ihnen die Bank eine neue Karte ausstellt.
Das hat natürlich katastrophale Auswirkungen, wenn Sie sich gerade auf Reisen befinden und auf Ihre Visa Card angewiesen sind – beispielsweise um Tickets zu kaufen, Bargeld abzuheben oder weil bereits die Mietwagenkaution auf dieser Karte vorgemerkt ist.
Deswegen empfiehlt es sich Kreditkarten – teilweise Prepaid-Kreditkarten (der Name ist etwas verwirrend, weil die Karte keinen Kreditrahmen hat, sondern nur funktioniert, wenn sie vorher mit Geld aufgeladen worden ist) – für unterschiedliche Zwecke zu haben.
Beispielsweise haben Sie eine Visa- oder MasterCard für Ihre:
- täglichen Einkäufe und Tanken (z. B. in Verbindung mit einem Girokonto, Empfehlung: DKB Cash)
-
Zahlungen auf Reisen und Bargeldabhebungen im Ausland, je nach Land ist das Risiko wesentlich höher, Opfer von Kreditkartenklau durch manipulierte Geldautomaten oder Personal mit kriminellem Zweitjob (Sie geben Ihre Karte aus der Hand, der Kellner macht eine Kopie Ihrer Karte und bringt sie später wieder zurück) zu werden.
Für ADAC-Mitglieder könnte die ClubMobil-Karte in der Prepaid-Version dafür infrage kommen, weil hier ebenfalls im Ausland keine Gebühr für Bargeldabhebungen berechnet wird.
- Interneteinkäufe. Da hier das Betrugsrisiko am höchsten ist, empfiehlt es sich, eine separate Karte nur für Zahlungen im Internet zu nutzen.
Umsetzung heute wesentlich einfacher als vor 5 Jahren
Heutzutage werden Kreditkarten mit Kreditrahmen häufig ohne Jahresgebühr angeboten und Prepaid-Karten findet man bereits zu erstaunlich niedrigen Preisen, so dass ein Umsetzen der Sicherheitsmaßnahmen für Sie nicht kostspielig ist.
4. Erstattung des verlorengegangenen Betrages
Die Bank bzw. Kreditkartengesellschaft wird eine Überprüfung des Vorgangs einleiten.
Gleichzeitig bekommen Sie die ungerechtfertigte Abbuchung wieder auf Ihr Kartenkonto gutgeschrieben. Das bleibt auch so, es sei denn bei der Prüfung wird festgestellt und nachgewiesen, dass Sie vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt haben.
Hinweis: Das notieren der PIN / Geheimzahl auf der Karte gilt laut gerichtlicher Entscheidung als grob fahrlässig! Sollte also Ihre Karte gestohlen werden – also nicht nur elektronischer Datendiebstahl – und später wieder auftauchen, werden Sie als Kunde womöglich auf einem (Teil-)Schaden sitzen bleiben.
Vorschau auf Teil 2:
Im zweiten Teil sehen Sie ein Video-Interview, in dem eine Kundenbetreuerin erstmals offen über Kreditkartenbetrug spricht.
Zusätzlich bekommen Sie eine günstige Möglichkeit vorgestellt, wie Sie Ihre Internetzahlungen künftig separat vom übrigen Kartenzahlungsverkehr abwickeln können.
Hier geht es zu Teil 2: Visa Woox der AS PrivatBank.
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