Propaganda und Irreführung bei der Sicherheit von Tagesgeld

Bei den aktuellen Zinssätzen auf Tagesgeld führt kein Weg mehr an den Top-Anbietern aus unserer Tagesgeld-Hitliste vorbei, möchte man sein Geld nicht von der Inflation auffressen lassen.

Propaganda gegen rechtliches Wissen

Zwei Verbrauchermagazine mit entgegengesetzter Aussage!
Unser Artikelpärchen vom 5. und 20.5. erklärt die rechtlichen Grundlagen der Einlagensicherung. Gegen jedwede Propaganda bietet Ihnen das ein sicheres Gefühl durch genaues Wissen.


Seit einigen Jahren dominieren ausländische Direktbankabteilungen die Spitzenpositionen. Meist gehören diese Direktableger zu einem großen Finanzkonzern mit Sitz im euro­päischen Ausland. Beispielsweise steht die hippe Bezeichnung „MoneYou“ für den Direktservice der größten niederländischen Bank ABN AMRO.

Die gesetzliche Grundlage ist in allen EU-Staaten gleich

In unserem Artikel „Schluss mit der Verunsicherung bei der Sicherheit von Tagesgeld!“ vom 5. Mai beschrieben wir haargenau die gesetzliche Einlagensicherung. Ihr rechtlicher Ausgangspunkt sind die Grundsatz-EU-Richtlinien 2009/14/EG und 94/19/EG. Bekannterweise besagen diese, dass es eine 100%ige Einlagensicherung bis 100.000 Euro in der gesamten Europäischen Union gibt. Ebenso regeln sie das Entschädigungsverfahren.
Damit diese anlegerfreundlichen Regeln Gültigkeit für die Bürger erlangen (die EU-Richtlinie richtet sich an die Gesetzgebungsorgane der Mitgliedsstaaten), müssen die Inhalte der EU-Richtlinie in nationales Gesetz umgesetzt werden. Das haben alle EU-Staaten gemacht.
In Deutschland finden sich die Vorgaben der EU-Richtlinie unverändert im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) wieder.

Werden deutsche Sparer gezielt verunsichert?

In ihrer Mitgliederzeitschrift Anleger­Plus, Ausgabe 4/2012, informiert die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK) unter dem Titel „Alles sicher?“ Kapitalanleger über die rechtlichen Aspekte der Einlagensicherung.

Irreführung vom Magazin für Kapitalanleger

Faktisch werden Anleger mit dieser Darstellung in die Irre geführt.


Als Aufhänger wird die Lehman-Pleite im Jahr 2008 gewählt, anschließend wird auf die Aussage von „Finanz­test“ (A.d.R.: das wirkt immer seriös) verwiesen, dass die Einlagen­sicherungssysteme nicht für den Zusammenbruch des Wirtschafts­systems geschaffen wurden.
Bei ihrer rechtlichen Herleitung steigt die Redakteurin der SdK sofort in die Paragraphen vier und fünf des deutschen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetztes ein, um im folgenden Satz die Aussage zu treffen, dass dieses Gesetz nicht für Institute mit Hauptsitz im Ausland gelte.

SdK lügt nicht, verschweigt jedoch wesentliche Fakten!

Dieser Fakt ist richtig, die SdK lügt nicht. Sie verschweigt jedoch die elementare Tatsache, dass in allen EU-Staaten die gleiche gesetz­liche Einlagensicherung gilt. Mit dieser Darstellung wird bewusst (welche Ziele werden hier verfolgt?) oder unbewusst (die Redakteurin kennt sich nicht gut genug aus!) der Eindruck erzeugt, dass Banken mit Sitz im Ausland nicht über dieselbe Einlagensicherung verfügen – also unsicherer sind.

Finanztest stellt klar

Sollte die SdK-Redakteurin eine regelmäßige Leserin von Finanztest sein, findet sie in der Ausgabe 6/2012 unter der Überschrift „Viel mehr Zinsen“ einen hervorragenden Artikel. Dort heißt es im zweiten Absatz:

Viel mehr Zinsen

Klare Rechtsystematik - Klare Aussage.


„Einwand: Erspartes ist bei ausländischen Direktbanken nicht sicher.“
Finanztest: „Stimmt nicht, wenn die Bank ihren Sitz in der Euro­päischen Union hat. Hier sind nach einer Richtlinie der Europäischen Union (EU) im Pleitefall 100.000 Euro pro Kunde und Bank vollständig geschützt.“
Weiterhin schreibt Finanztest, dass es dieselben Entschädigungsfristen wie für deutsche Banken gibt. Man hat „nach spätestens 20 Tagen“ das Geld „inklusive Zinsen“ zurück.

Auch renommierteste Medien suggerieren falsche Tatsachen

So ist uns ein Artikel der Financial Times Deutschland (FTD) vom 14.5. zugesendet worden, in dem es heißt: „Die alte Regel, dass mehr Rendite auch mehr Risiko bedeutet, gilt für Tages- und Festgeld wie für jede Anlageklasse.“
Dass diese Faustregel vom Gesetz­geber bis 100.000 Euro bewusst außer Kraft gesetzt wurde, haben wir bereits in unserem Artikel vom 5. Mai dargelegt.

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6 Gedanken zu „Propaganda und Irreführung bei der Sicherheit von Tagesgeld

  1. Hallo,
    wenn ich mein Geld (z.B. 500K €) auf verschiedenen Banken in Tages-, und Festgeld angelegt habe und nur ein Referenzkonto angegeben habe……
    Frage (bei großen EU Banken Crash):
    1. Bekomme ich dann pro Bank eine Einlagenentschädigung von 100K ?
    2. Was passiert wenn all das Geld auf ein Referenzkonto zurück fließt ?
    3. Sollte man mehrere Referenzkonten angeben um im Notfall sein Geld vom jeweiligen Geldinstitut Bar auszahlen zu lassen?
    Mfg

    • Die Fragen sind interessant, man kann sie jedoch nur theoretisch nach der aktuell gültigen Rechtslage beantworten.
      zu 1.)
      ja, derzeit sieht das Recht das so vor (es gibt jedoch Diskussionen dies beispielsweise auf 100.000 Euro pro Person zu ändern. Das würde jedoch erheblich das Vertrauen schädigen, von daher ist die Umsetzung nicht so wahrscheinlich, die Rechtslage sollte man jedoch im Auge behalten. Glücklicherweise kommen Änderungen an den Einlagensicherungssystem selten vor.)
      zu 2.) bestimmt wollen Sie auf einen bestimmten Punkt hinaus, den wir nicht verstehen… bitte konkreter fragen. Sorry :-O
      zu 3.)
      Sollte es wirklich zu dem von Ihnen angedeuteten Szenario kommen (großer Bankencrash in der EU) müssten Sie wahrscheinlich einer der aller ersten sein, um noch Geld zu bekommen… was in solch einem Szenario passieren kann, wäre alles Spekulation.
      Wir sehen jedoch, dass die europäischen Regierungen ihr möglichstes tun, um solche Szenarien nicht Realität werden zu lassen.

  2. Die Einlagesicherung basiert auf der Annahme, das der Staat einspringt. Da die Kosten der Bankenrettung die meisten Staaten übertreffen (Island, Irland, Spanien, …) und die Staaten unterschiedliche Bonitäten haben, macht es sehr wohl einen Unterschied welcher Staat fuer die Einlagen haftet. Zudem muss die Rückerstattung im Falle einer Bankenpleite in dem jeweiligen Staat beantragt werden, was sehr zeitaufwendig sein kann. Das beste Beispiel fuer diese Problematik sind die isländischen Banken (Kaupthing), bei denen Island die Kunden in Grossbritannien und Deutschland nicht bedienen konnte bzw. wollte. Am Ende sorgte ein zähes Ringen für die Haftung des isländischen Staates für die „sichere“ Einlagensicherung.
    Interessanter Weise werden die hohen Zinsen von Banken angeboten, die wie die Commerzbank finanziell schwer angeschlagen sind und teilverstaatlicht wurden (ABN AMRO, LLoyds, …)

  3. @Erna
    „Interessanter Weise werden die hohen Zinsen von Banken angeboten, die wie die Commerzbank finanziell schwer angeschlagen sind und teilverstaatlicht wurden “
    Das ist m.E. ein große Problem, durch die Einlagensicherung werden der „Markt“ ausser Kraft gesetzt. Jetzt kann die Führungsebene einer angeschlagenden und „teilverstaatlichten“ Bank ihre Produkte zu marktunüblichen Bedingungen anbieten. Der Kundenstrom wächst und damit auch die „Boni“. Sollte diese Bank dann später abgewickelt, auf Kosten der Allgemeinheit, werden, sind die Verantwortlichen schon ausser Reichweite.

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