Gesetzesänderungen im Einkommenssteuerrecht lassen den Sparerfreibetrag (§ 20 (4) EStG) zum 01.01.2007 auf 750 € (für Eheleute 1.500 €) abschmelzen. Bisher lag er bei 1.370 € bzw. 2.740 €.
Nein. Alle bisherigen Freistellungsaufträge werden von den Banken automatisch um 43,63 % gekürzt. Vielleicht überprüfen Sie trotzdem Ihre Freistellungsaufträge ob sie nach der Umstellung noch optimal verteilt sind.
Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an die Bank anfallende Zinsen vom Zinsabschlag freizustellen. Andernfalls würde die Bank 30 % von den Zinsen ans Finanzamt überweisen. Bis zu 750 € Zinseinnahmen (Eheleute 1.500 €) können Sie so vom Zinsabschlag freistellen. Diese Summe können Sie auf verschiedene Banken aufteilen.
Freistellungsaufträge werden üblicherweise per Auftragsformular und Unterschrift erteilt. Das Formular dazu erhalten Sie von Ihrer Bank. Online-Banken bieten es vielfach zum Download an. Seit diesem Jahr ist es bei einigen Banken möglich den Freistellungsauftrag online mittels der PIN/TAN-Authentifizierung abzugeben.
Zinseinnahmen sind steuerrechtlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wenn die Freistellungssumme ausgereizt ist, überweist die Bank von den weiteren Zinsen 30 % ans Finanzamt. Darüber stellt sie am Anfang jedes Jahres eine Bescheinigung (Jahresbescheinigung über Kapitalerträge) aus. Diese fügen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung bei. Beim Finanzamt findet die Endabrechung statt.
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