Einlagensicherung der Volks- und Raiffeisenbanken

 

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz

Unsere Redakteurin

von Heike Theil

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz regelt seit 1998 den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von Kunden in Deutschland. Die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung wurde erst im Juli 2009 von 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Noch ein Mal wird der Betrag zum 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro erhöht.


Tipp: Geld sicher und stets verfügbar anlegen: Tagesgeld (Übersicht)


Einlagensicherung in 2 Stufen

Reichstag
Sicherung per Gesetz fest­gelegt

Das Geld von Bankkunden ist in Deutschland durch ein zweistufiges Modell geschützt.


Diese Sicherungsorganisationen gibt es:


Hinweis: In Deutschland sind gestützt auf EU-Regelungen Banken tätig, die keine Einlagensicherung in Deutschland haben. Ihre Einlagensicherung richtet sich nach den Bestimmmungen im Heimatland. Prominentes Beispiel ist die Bank of Scotland.


100%ige Einlagensicherung bei Volks- und Raiffeisenbanken

BVR
Zeichen der Ein­lagen­sicher­ung der VR-Banken

Bei Volks- und Raiffeisenbanken ist das Geld der Kunden sicher. Dafür sorgt die Sicherungseinrichtung des BVR (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken). Es ist das erste und älteste Banken-Sicherungssystem im deutschen Kreditgewerbe.

Gegründet nach der schwersten Finanzkrise des 20. Jahrhunderts

Sie hat von Beginn an (Anfang der 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts als Folge der damaligen Weltwirtschafts- und Bankenkrise) stets sichergestellt, dass alle einbezogenen Banken ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnten.

Unruhen in Berlin wegen Wirtschaftskrise
Unruhen in Berlin in der Zeit der Weltwirtschaftskrise 1929, bald wurde der BVR gegründet.


Welche Banken sind in der Einlagensicherung der VR-Banken?

Es sind die genosschaftlichen Banken. Sie bezeichnen sich je nach Region als Volksbank, Raiffeisenbank, Geno-Bank, Raiba, VR-Bank. Die Markenfarben sind blau-orange.

Zur genossenschaftlichen Bankengruppe gehören weiterhin die Sparda-Banken, die PSD-Banken, die Kirchen-Banken und weitere Sonderinstitute wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank.


Welche Einlagen werden gesichert?

Die Sicherungseinrichtung sichert die Einlagen von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereinen bei jeder einzelnen Volksbank und Raiffeisenbank.

Es werden Guthaben auf Girokonten, Sparbücher, Festgeld- und Tagesgeldkonten sowie auf den Namen des Kunden ausgestellte Sparbriefe abgesichert.


Paragraf
Rechtsan­spruch nur auf die ersten 50.000 €

Rechtsanspruch auf Entschädigung?

Auf die Leistungen eines freiwilligen Einlagensicherungsfonds gibt es für den Kunden keinen unmittelbaren Rechtsanspruch.

Systemkrisen sind nicht absicherbar

Im Krisenfall ist bei einer allumfassenden Bankenkrise eine ausreichende Leistung nicht garantiert. Dies trifft auf alle freiwilligen Einlagensicherungssysteme zu. Nur die gesetzliche Sicherung (die ersten 50.000 €) sind garantiert!

Doch noch nie hat in der 150jährigen Geschichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken ein Kunde sein Geld durch die Insolvenz einer Genossenschaftsbank verloren.



kleiner Goldbarren

Ist Gold eine Alternative?

Tatsächlich ist es so, dass Gold zur Absicherung bei Krisen eingesetzt wird. Der Umfang ist allerdings relativ gering. Doch informieren schadet nicht. Hier geht es weiter zum Thema Edelmetalle.



Weblinks

• Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz: www.gesetze-im-internet.de/eaeg/index.html

Bilder: Bundesarchiv, Bild 102-07707, CC-BY-SA · Oleg Volk · drizzd - Fotolia.com · letzte Änderung: 27.7.10
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Die Einlagensicherung in Deutschland ist etwas kompliziert, aber im internationalen Vergleich sehr gut. Schwerpunkt dieser Seite ist die Einlagensicherung der VR-Banken.