von Heike Theil
Die Einlagen bei deutschen Sparkassen sind durch ein eigenes Sicherungssystem, basierend auf 3 Stufen, in unbegrenzter Höhe geschützt.
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Die erste Stufe bilden 11 regionale Sparkassenstützungsfonds (Cash-Fonds), welche die Sparkassen innerhalb des regionalen Gebietes unterstützen.
1970 wurden die Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gegründet. Im Falle einer Überschuldung bzw. einer Illiquidität erfolgt diese Stützung durch Zuschüsse und Darlehen.
Insgesamt existieren die folgenden 11 Sparkassenverbände, die jeweils eigene Sparkassenstützungsfonds unterhalten:
Die eigenen Fonds der Landesbanken und Girozentralen bilden die zweite Stufe. Diese Sicherungsreserve besteht ebenfalls aus dem Grund, bei Überschuldung oder Illiquidität, sowohl Sparkassen als auch Landesbanken mit Zuschüssen und Darlehen unter die Arme zu greifen.
Sollten die Reserven der ersten beiden Stufen dennoch nicht ausreichen die Entschädigungsansprüche abzudecken, tritt ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassenstützungsfonds ein. Das bedeutet, das Gesamtvolumen aller regionalen Stützungsfonds wird im Notfall zur Verfügung gestellt. Dazu gehört auch die Sicherungsreserve der Landesbanken.
Bis zum 18. Juli 2005 boten die Sparkassen noch eine weitere Sicherheit, die Gewährträgerhaftung. Mit der Gewährträgerhaftung übernahmen öffentliche Gebietskörperschaften die Garantie für den Bestand der Sparkasse und der Landesbank. Dies waren das Bundesland, der Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde, welcher das Kreditinstitut angehörte.
Eine Klage beim Europäischen Gerichtshof, die diese Regelung als Wettbewerbsverzerrung sah, hatte Erfolg. Die Sparkassen und Gebietskörperschaften waren gezwungen nach einer Übergangsfrist, diese Sicherung abzuschaffen.
Es ist ein Mythos, dass die Einlagensicherung der Sparkasse sicherer ist als bei anderen deutschen Banken, die sich einem freiwilligen Einlagensicherungssystem angeschlossen haben.
Der Unterschied liegt in der Höhe der Einlagensicherung. Sie liegt im Einlagensicherungssystem der privaten Banken im mehrfacher Millionenhöhe pro Kunde und bei Sparkassen, VR-Banken und öffentlichen Banken ist sie unbegrenzt.
Allerdings gibt es in Deutschland Banken, die keiner zusätzlichen Einlagensicherung angehören, beispielsweise die SWK oder die Fidor Bank. Spareinlagen sind hier nur in gesetzlicher Höhe abgesichert.
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