Schliessfach mit Gold in der Schweiz

 

Legal im Ausland „stille Reserven“ schaffen

Machen Sie sich den vermeintlichen Nachteil von Gold und Silber zum Vorteil

Schießfach
Wertgegen­stände in Schließ­fach­anlagen werfen keine Erträge ab!

Im ersten Teil haben Sie erfahren, unter welchen Bedingungen ein Konto in der Schweiz legal ist, und in Teil 2, wie man ein Schweizer Konto eröffnet.

In diesem dritten Teil stellen wir Ihnen eine Möglichkeit vor, wie man völlig legal im Ausland mittels Sachwerten (Edelmetalle) stille Reserven anlegt.

Gold bringt keine Zinsen ⇒ es gibt nichts zu versteuern ⇒ keine Angabe in der Steuererklärung

Einige Kritiker sehen Edelmetalle als schlechte Anlagen, da sie keine regelmäßigen Einnahmen (Zinsen, Dividenden) bringen. Bei einem geheimen Auslandskonto können Sie sich diese Eigenschaft von Gold, Silber, Platin und Palladium zu Nutze machen.

Und das funktioniert so:

Kauf von Gold und Silbermünzen
Gold und Silber­münzen können sogar diskret gekauft und verwahrt werden.

Sie kaufen entweder:

Sicherheitshalber würde ich auf währungsbesicherte ETFs verzichten, um definitiv ausschließen zu können, dass keine Währungsgewinne anfallen. Denn Sie wissen ja: Sobald Gewinne anfallen, müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden, und vorbei ist es mit dem geheimen Schweizer Konto.

Das Schöne daran: Ihre Sachwerte können jahrelang an Wert gewinnen; so lange Sie diese Gewinne nicht realisieren, bedarf es keiner Angabe in der Steuererklärung. Sie bilden somit im Verborgenen, aber im Legalen „stille Reserven“.

Wie lange funktioniert dieses System?

Stichwort Vermögenssteuer

Seit 1997 gibt es in Deutschland keine Vermögenssteuer mehr. Seitdem funktioniert das hier vorgestellte System, da man nicht mehr sein Gesamtvermögen, sondern nur noch die Zugewinne angeben und versteuern muss.

Sollte jemals wieder eine Vermögenssteuer eingeführt werden, gehört das hier vorstellte System auf den Prüfstand nach künftiger Gesetzeslage. Konten nach diesem System wären nicht automatisch illegal. Man müsste sie künftig angeben, um legal zu blieben.

Trotz Diskussionen um die Staatsschuldenkrise gibt es in den wenigsten Staaten eine Vermögenssteuer. In vielen europäischen Ländern wurde diese Steuerart in den vergangenen 20 Jahren abgeschafft.

Zusammenfassung

Ein Konto in der Schweiz – wie allgemein im Ausland – ist grundsätzlich legal. Illegal wird es erst, wenn man die Einnahmen nicht in Deutschland versteuert.

Auslandskonten sind legal, wenn ihre Gewinne in Deutschland versteuert werden. Gibt es keine Gewinne, gibt es nichts anzugeben.

Hat man keine Einkünfte auf dem Konto, gibt es nichts zu versteuern und damit nichts anzugeben.

Mithilfe von Sachwerten können legal „stille Reserven“ aufgebaut werden. Zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung hat man diesen anzugeben und zu versteuern (wenn man zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland steuerpflichtig ist).

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Schlusswort: Wer Gold und Silber in einem Schweizer Bankschließfach aufbewahrt bzw. im Schweizer Depotkonto einen Edelmetall-ETF hält, erwirtschaftet keine regelmäßigen Erträge und hat somit nichts zu versteuern.